Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmensberatung und Projektmanagement

– im Folgenden Stolz & Laufenberg GmbH benannt –
– für den Kunden – im Folgenden Auftraggeber genannt.

§ 1 Geltungsbereich
Rechtsbeziehungen zwischen Stolz & Laufenberg GmbH und ihren Auftraggeber gestalten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Stolz & Laufenberg GmbH schriftlich bestätigt werden. Die AGB der Stolz & Laufenberg GmbH gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfts-bedingungen, ohne dass sie bei jedem weiteren Vertragsschluss erneut vereinbart werden. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden von vornherein durch Stolz & Laufenberg GmbH widersprochen. Diese AGB werden wirksam mit der Mandatserteilung bzw. der Auftragserteilung an die Stolz & Laufenberg GmbH. Ein Auftrag kann auch formloserteilt werden.

§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen der Stolz & Laufenberg GmbH sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Berichte erstellt und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen im Besonderen den Beschluss zur Umsetzung erarbeiteter Maßnahmen obliegen alleinig dem Auftraggeber. Soweit nicht anders vereinbart, kann Stolz & Laufenberg GmbH sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unter-auftragnehmer bedienen, wobei Stolz & Laufenberg GmbH dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden nicht erbracht.

§ 3 Leistungen
Die Leistungen der Stolz & Laufenberg GmbH sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne §§ 611 ff BGB.

Leistungsschwerpunkte sind:

Projektmanagement,
Prozessanalyse
Logistikanalysen
Organisationsberatung
Strategische Ziele

Art und Umfang der Leistungen sind durch die individuellen Merkmale eines jeden Projektes oder Unternehmens gekennzeichnet. Stolz & Laufenberg GmbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Maßgebend bei der Erstellung jeder Leistungsbeschreibung sind der Umfang und inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Projektphase, die zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt wird.

§ 4 Angebote und Preise
Angebote der Stolz & Laufenberg GmbH sind freibleibend. Alle Angaben in Angeboten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 5 Unterbrechungen
Können Leistungen nicht erbracht werden, weil Störungen im Betrieb des Auftraggebers auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Störungen sofort zu beseitigen. Der Auftraggeber hat Stolz & Laufenberg GmbH vor Auftreten von Störungen rechtzeitig zu benachrichtigen, damit die Koordination und Bearbeitung anderer Projekte nicht beeinträchtigt wird.

§ 6 Rechnung und Fälligkeit
Rechnungen sind grundsätzlich 10 Tage / ohne Abzug zur Zahlung fällig. Andere Regelungen bedürfen der Schriftform.

Der Auftraggeber verpflichtet sich offene Honorare oder Rechnungen der Stolz & Laufenberg GmbH auch dann zu bezahlen, wenn sein „individueller subjektiver Gusto“ nicht befriedigt wurde.

§ 7 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Stolz & Laufenberg GmbH kommt mit ihren Leistungen in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind oder Stolz & Laufenberg GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat Stolz & Laufenberg GmbH beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der Stolz & Laufenberg GmbH, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und Stolz & Laufenberg GmbH die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen Stolz & Laufenberg GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig von Stolz & Laufenberg GmbH verursacht worden sind. Sind die Leistungshindernisse vorüber-gehender Natur, so ist Stolz & Laufenberg GmbH berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtung um die Dauer der Verhinderung um eine angemessene Laufzeit hinauszuschieben. Ist dagegen das Leistungshindernis dauerhaft unmöglich, so wird die Stolz & Laufenberg GmbH von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Der Auftraggeber kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die vereinbarte Vergütung leistet. Eine vorherige Inverzugsetzung durch die Stolz & Laufenberg GmbH durch Übermittlung eines Mahnschreibens nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bleibt vorbehalten. Während des Verzuges hat der Auftraggeber den Vergütungsanspruch der Stolz & Laufenberg GmbH in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem bei Vereinbarungsabschluss geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt der Stolz & Laufenberg GmbH vorbehalten.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit der Vergütungsforderung der Stolz & Laufenberg GmbH nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, von der Stolz & Laufenberg GmbH unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht

§ 8 Haftung
Stolz & Laufenberg GmbH haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für die von Stolz & Laufenberg GmbH bzw. deren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht, ebenfalls ist die Haftung für untypische, Dritt- und Folgeschäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Wert des für die Leistungserbringung gezahlten Honorars begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachte Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Auftraggeber verpflichtet, bei Stolz & Laufenberg GmbH eine höhere Haftungssumme anzufragen, wobei Stolz & Laufenberg GmbH die Vergütung entsprechen anpassen kann. Die Anfrage muss vor Auftragserteilung und in schriftlicher Form erfolgen, wobei die Annahme vorbehaltlich einer Deckung durch den Versicherer erfolgt. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes finden auch bei grob fahrlässig verursachten Schadenfällen Anwendung, wenn der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögen erteilt ist. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Stolz & Laufenberg GmbH zurückzuführen ist. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines IT-Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Stolz & Laufenberg GmbH verjähren spätestens nach Ablauf von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsmäßigen Tätigkeit.

§ 9 Vorzeitige Vertragsbeendigung
Soweit keine andere individuelle vertragliche Vereinbarung getroffen ist, räumt Stolz & Laufenberg GmbH dem Auftraggeber das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung, die sich nicht auf Verletzung von wesentlichen Vertragsvereinbarung seitens der Stolz & Laufenberg GmbH bezieht, hält sich Stolz & Laufenberg GmbHdas Recht vor, 50% des Honorars in Rechnung zu stellen welches sich aus der, im Vertrag genannten Projektzeit abzüglich der geleisteten und abgerechneten Beratungsleistung ergibt. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung entstandenen Honorare der Stolz & Laufenberg GmbH sind abzurechnen und zu zahlen.

§ 10 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Stolz & Laufenberg GmbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den vom Stolz & Laufenberg GmbH und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Stolz & Laufenberg GmbH. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Stolz & Laufenberg GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Stolz & Laufenberg GmbH– insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes –gegenüber Dritten. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Stolz & Laufenberg GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§ 12 Gerichtsstand
Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Aufträgen aus dem Ausland, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand im geschäftlichen Verkehr ist Euskirchen.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so sollhierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Dergleichen gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit, Frist oder Termin, so soll ein rechtlich zulässiges Maß an diese Stelle treten. Die Vertragschließenden sind verpflichtet, durch eine formelle Änderung des Wortlautes des Vertrages eine etwa notwendige Änderung festzulegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB.

§ 14 Geheimhaltung
Die Stolz & Laufenberg GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich Dritten gegenüber zur absoluten Verschwiegenheit. Der Auftraggeber darf Unterlagen von Stolz & Laufenberg GmbH nur nach vorheriger Abstimmung mit Stolz & Laufenberg GmbH Dritten zur Verfügung stellen.